Mittwoch, 23. Juli 2014

Der Studiengang Krankenhaushygiene an der Technischen Hochschule Mittelhessen in Giessen

Kann man Krankenhaushygiene wirklich studieren?


Durch die Zunahme an nosokomialen Infektionen und Antibiotikaresistenzen, sowie Schließungen in OP-Bereichen steigt der Bedarf an fachlich kompetentem Personal in der Präventivmedizin.

Aufgrund der Zunahme der nosokomialen Infektionen und Schließungen von OP-Abteilungen reagierte die Bundesregierung 2011 mit einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) und verpflichtete die Bundesländer zu Regelungen über das Vorhandensein von Hygienefachpersonal in Krankenhäusern zu treffen. Im Dezember 2011 hat das Land Hessen daraufhin eine Hygieneverordnung erlassen, in der Krankenhäuser, nach einer Übergangsfrist von vier Jahren, dazu verpflichtet sind, pro 200 Betten eine Hygienefachkraft und pro 600 Betten einen Hygieneingenieur einzustellen.

Seid erstmals dem Wintersemester 2012 wird der Bachelor Studiengang „Krankenhaushygiene“ an der Technischen Hochschule Mittelhessen, am Studienort Gießen, angeboten. Der Studiengang soll in 7 Semestern spezielle Fachkenntnisse zur Risiko- und Infektionsprävention vermitteln.

Das zukünftige Berufsfeld kompetenter Experten der Präventivmedizin mit Bachelor- oder Masterabschluss sieht wie folgt aus: 

„Beratung, Bewertung und Fortbildung zur Risiko- und Infektionsprävention im Gesundheitswesen, insbesondere in Krankenhäusern, ist die Aufgabenstellung der Absolventen des Studiengangs. Mit einem breiten präventivmedizinischen Wissen und zusätzlich speziellen Hygienekenntnissen beraten sie Ärzte, Pflege, Geschäftsführung, Verwaltung, Apotheke, Küche etc. Die vielfältigen diagnostischen und therapeutischen sowie technischen Prozesse werden von ihnen geprüft hinsichtlich möglicher Risiken und Infektionsgefahren für Patienten, das Personal und Besucher/Angehörige. Die Weiterbildung der Berufsgruppen gehört ebenso wie die Analyse und Bewertung mikrobiologischer Befunde zu den wichtigsten Tätigkeiten ihres breiten Aufgabenspektrums. Präventivmedizin im Krankenhaus stellt aufgrund ihrer Komplexizität höchste Anforderungen an die fachliche und soziale Kompetenz sowie die persönliche Verantwortlichkeit.“

Ein unmittelbar anschließender Masterstudiengang ist bereits geplant.

Kontakt und weiterführende Informationen zum Studiengang Krankenhaushygiene unter
http://www.thm.de/site/fb04-kmub/studiengang-krankenhaushygiene.html
https://www.thm.de/kmub/info-studieninteressierte/bachelor-studiengaenge/khy-bsc

Montag, 14. Juli 2014

Die tatsächlichen Wirkungsbereiche von Händedesinfektionsmitteln

Als „Wirkungsbereiche“ sind die Wirksamkeiten gegen die verschiedenen Erregergruppen wie Bakterien, Pilze und Viren und ggfs. Subgruppen wie Hefen, Schimmelpilze, behüllte und unbehüllte Viren, definiert. Für die Überprüfung der Wirksamkeit werden teils nicht die eigentlichen humanpathogenen Erreger, sondern Ersatz- oder Testorganismen (Surrogatorganismen) verwendet, von welchen man ein gleiches oder sehr ähnliches Verhalten erwarten kann. Standardisierte Tests bestimmen dann die Wirksamkeit. Als Testvariablen dienen eine definierte Zeit und unter definierten Bedingungen eine bestimmte Inaktivierung bzw. ein vordefinierter Reduktionsfaktor der Erreger. Unterschieden werden in sogenannte Suspensionstests bzw. reine Labortests und praxisnahe Tests. Bei den Suspensionstests werden die Erreger mit dem Mittel vermischt und die praxisnahen Tests finden unter den tatsächlichen Anwendungsbedingungen statt.

Wirksamkeit von Händedesinfektionsmitteln gegen Bakterien und Pilze 

Für die Untersuchung der Wirksamkeit eines Händedesinfektionsmittels gegen Bakterien oder Hefepilze stehen folgende europäische Normen für Suspensionstests bereit: DIN EN 13727 und DIN EN 13624.Hinzu kommen DGHM und VAH-Methoden, welche als Vorrausetzung dienen um eine Eintragung in die RKI-, sowie VAH-Liste zu erreichen. Wichtig ist allgemein eine kurze Einwirkzeit von ca. 30 Sekunden.

Wirksamkeit von Händedesinfektionsmitteln gegen Viren 

Die viruzide Wirksamkeit wird nur auf Basis von Suspensionstests ermittelt. Die Suspensionstests werden jedoch zusätzlich in zwei unterschiedliche Test- und Klassifikationssysteme unterteilt. Des Weiteren ist eine Unterscheidung der Wirkungsbereiche in begrenzt viruzid- wirksam gegen behüllte Viren und viruzid- wirksam gegenbehüllte und unbehüllte Viren, durch die Stellungnahme des Arbeitskreises Viruzidie beim Robert Koch-Institut (RKI), möglich. Der Nachweis zur Wirksamkeit muss mithilfe der Leitlinie der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten und des RKI mit festgelegten Viren erbracht sein. Folgende Viren müssen geprüft werden:

Für „begrenzt viruzid“
  • Vacciniavirus (bzw. Modified Vacciniavirus Ankara) MVA 
  • BVDV (Bovines Virusdiadiarrhoe-Virus)

Für „viruzid“
  • Poliovirus 
  • Adenovirus 
  • Simian-Virus 40 
  • Vacciniavirus

Nach DIN EN 14476 “Wirksamkeit von Händedesinfektionsmitteln gegen Viren” konnte in der Vergangenheit nur eine viruzide Wirksamkeit ausgelobt werden. Dafür musste das Polio- und Adenovirus auf Wirksamkeit getestet sein. Da jedoch davon ausgegangen wird, dass mehrere unbehüllte humanpathogene Viren weniger stabil als Polioviren sind, wurde in eine Novellierung der Norm im Jahr 2013 eine als „limited virucidal activity“ definierte Wirksamkeit eingeführt, um einer größeren Gruppe von von Produkten zu ermöglichen gegen Noro- und Adenoviren angewendet zu werden.

Wirksamkeit von Händedesinfektionsmitteln gegen bakterielle Sporen 

Trotz der Häufigkeit von nosokomialen Infektionen mit Clostridium difficile, gibt es immer noch kein zuverlässiges und somit zugelassenes sporozides Händedesinfektionsmittel. Eine Europäische Norm für Suspensionstests steht noch nicht bereit, aber diese wurden schon im Ringversuch erprobt. Da Alkohole gegen Sporen nicht wirksam sind, könnte Peressigsäure möglicherweise in Kombination mit Ethanol (Peressig-Spiritus) eine Alternative darstellen.

Wirkungsbereich
Prüfmethode
Testorganismen
bakterizid
Suspensionstest:
DGHM/VAH





DIN EN 13127




Praxisnaher Test:
DGHM/VAH

DIN EN 1500

Staphylococcus aureus
Pseudomonas aeruginosa
Escherichia coli
Proteus mirabilis
Enterococcus hirae

Staphylococcus aureus
Pseudomonas aeruginosa
Escherichia coli
Enterococcus hirae


Escherichia coli

Escherichia coli

levurozid
Suspensionstest:
DGHM/VAH

DIN EN 13624

Candida albicans

Candida albicans

viruzid
Suspensionstest:
Leitlinie DVV/RKI



DIN EN 14476

Poliovirus, Adenovirus, SV40 und Vacciniavirus (zukünftig durch murines Norovirus ersetzt)

Poliovirus, murines Norovirus und Adenovirus
begrenzt viruzid
Suspensionstest:
Leitlinie DVV/RKI
Vacciniavirus bzw. MVA und BVDV
„limited virucidal acitve“
Suspensionstest:
DIN EN 14476
Murines Norovirus und Adenovirus



Quelle und weitergehende Informationen: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Desinfektionsmittellist/Art_Haendedesinf.pdf?__blob=publicationFile

Freitag, 4. Juli 2014

WHO warnt vor weltweiter Zunahme von Antibiotikaresistenzen: Antibiotikaresistente Keime auf dem Vormarsch

WHO warnt vor weltweiter Zunahme von Antibiotikaresistenzen von Bakterien

Im April 2014 gab die WHO (Weltgesundheitsorganisation) den Bericht zur Antibiotikaresistenz aus 114 Ländern mit dem Titel: „Antimicrobial resistance: global report on surveillance“ aus. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Antibiotika-Surveillance-Systeme in vielen Ländern lückenhaft, oder nicht existent sind. Wiederum andere Länder befinden sich auf einem guten Weg. 

Zusammenfassung der Ergebnisse der WHO
  • Weltweit betrachtet, ist eine hohe Resistenz von den Krankheitserregern Klebsiella pneumoniae und Escherichia coli gegenüber Cephalosporinen der 3. Generation festzustellen. Daher müssen vermehrt Reserveantbiotika wie Carbapeneme eingsetzt werden, welche aber stärkere Nebenwirkungen mit sich bringen. Zudem haben sich K. pneumoniae mittlerweile ebenfalls auf Carbapeneme eingestellt. Laut WHO Bericht sind in einigen Ländern, mehr als die Hälfte der Menschen, die mit Carbapenem-resistenten K. pneumoniae infiziert sind, nicht mehr therapierbar. K. pneumoniae-Infizierte Patienten leiden an nosokomialen Infektionen wie beispielsweise Pneumonie und Blutstrominfektionen.
  • Bei der Behandlung von Harnwegsinfektionen sorgt Escherichia coli zunehmend für Probleme. Durch die Resistenz gegen Fluorchnolonen versagt die Therapie mittlerweile bei mehr als der Hälfte der Patienten.
  • Durch die hohe Rate an MRSA wird die Behandlung von S. aureus-Infektionen, wie beispielsweise Haut- und Wundinfektionen mit Reserveantibiotika durchgeführt, welche höhere Behandlungskosten mit sich ziehen. 
  • Die Penicillin-Empfindlichkeit in WHO-Ländern von Streptococcus pneumoniae ist laut Weltgesundheitsorganisation reduziert. Die Folgen für Patienten sind bisher noch unklar. Ein konsequentes Monitoring dieser Daten ist zukünftig unverzichtbar.
  • Nontyphoidale Salmonellen (NTS) und Shigella-Spezies haben eine niedrigere Fluorchinoloresistenz als E. coli. Leider gibt es in den Ländern, in denen diese Erreger öfter vorkommen nicht ausreichend Daten.
  • Aus zehn verschiedenen Ländern gibt es Berichte über Therapieversagen bei Gonorrhoe. Der verantwortliche Erreger Neisseria gonorrhoeae ist gegenüber dem letzten zur Verfügung stehenden Antibiotika, den3. Generations-Cephalosporinen, resistent geworden. 
  • Zudem kommt die WHO zu dem Schluss, dass sich Krankheitsdauer und das Sterberisiko durch Antibiotikaresistenzen verlängern. Das Sterberisiko bei MRSA-infizierten Patienten ist um 64% höher als bei Patienten, welche mit dem nicht-resistenten S. aureus infiziert sind. Zusätzlich steigen somit die Kosten bei Antibiotikaresistenzen, da sich Krankenhausaufenthalte verlängern und es mehr intensivmedizinischer Maßnahmen bedarf.

Damit Infektionen garnicht erst entstehen fordert die WHO verbesserte Maßnahmen in den Bereichen: Hygiene, sauberes Wasser und eine verbesserte Umsetzung der von Infektionspräventiven Maßnahmen in Gesundheitseinrichtungen und Impfungen.

Was kann Ich nun gegen Antibiotikaresistente Keime tun?
Patienten können allgemein helfen, indem sie Antibiotika-Präparate nur einnehmen, wenn der Arzt sie explizit verschreibt. Zudem müssen diese bis zum Ende durchgenommen werden, anstatt mit der Behandlung aufzuhören, wenn eine Besserung eintritt. Ärzte sollten auch nur dann Antibiotika verschreiben, wenn sie dringend benötigt werden. Dazu sollten Krankheiten gezielt behandelt werden und die richtigen Antibiotika verschrieben werden.

Donnerstag, 26. Juni 2014

Wichtige Maßnahmen in der Krankenhaushygiene: Umgang mit multiresistenten Keimen

„Die Top Five der Krankenhaushygiene: Hygienemanagement bei Patienten mit gramnegativen multiresistenten Keimen“

Was sind gramnegative multiresistente Keime?

Gramnegative Keime sind Bakterien, welche bei der Gramfärbung (Differentialfärbung) unter dem Lichtmikroskop rot erscheinen. Die Gramfärbung dient zur Unterscheidung von zwei großen Gruppen von Bakterien mit unterschiedlichen Zellwänden.

Die Zahl der nosokomialen Infektionen durch multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) nimmt drastische Ausmaße an. Daher ist ein optimales Hygienemanagement außerordentlich wichtig. Man unterscheidet zwischen 3MRGN und 4MRGN, d. h. multiresistente gramnegative Erreger, welche gegen 3 oder 4 Antibiotikagruppen resistent sind. Dabei handelt es sich um Piperacillin, Cefotaxim bzw. Ceftazidim, Imipenem bzw. Meropenem und Ciprofloxacin Präparate.

Die häufigsten im Krankenhaus erworbenen Infektionen

Oft stehen solche Infektionen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder mit der Anwendung invasiver Maßnahmen. Am häufigsten sind gramnegative Erreger bei beatmungsassoziierten Pneumonien und Harnwegsinfektionen zu finden.

Präventions- und Kontrollmaßnahmen

Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt folgende Schritte als Maßnahmen für Krankenhäuser:

  • Das Vornehmen einer Risikoanalyse 


Zu verhindern ist der Eintrag von MRGN in das Krankenhaus nicht. Umso wichtiger ist die Erkennung durch konsequentes Screening der Risikopatienten.

Folgende Patienten sind besonders gefährdet, Infektionen durch MRGN zu erwerben:

    • Patienten mit verlängertem Krankenhausaufenthalt, sowie insbesondere Patienten auf der Intensivstation
    • Patienten mit länger anhaltendem Aufenthalt in einer Langzeit-Pflegeeinrichtung
    • Patientenmit Antibiotika Anwendung
    • Patienten mit bspw. Transurethralen Kathetern, Intubationen, Tracheostoma, perkutane endoskopische Gastrostomie,
    • Patienten mit Druckgeschwüren,
    • Patienten, die intensiver Pflege bedürfen

Festlegung von Screeningmaßnahmen, sowie eine konsequente Erreger-Surveillance

Im nächsten Schritt sind die Verbreitung, sowie das Auftreten schwerer Infektionen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Patienten, welche positiv getestet wurden, benötigen eine konsequente Überwachung (Surveillance) und die Standardhygiene muss stetig eingehalten werden.

  • Verbesserung der Compliance der Mitarbeiter durch beispielsweise Schulungen, Informationen und intensivere Compliance der Standardhygiene

Wenn Lücken in der Umsetzung der Standardhygiene bestehen, verbreiten sich resistente Erreger recht schnell. Somit dient als bester Schutz eine lückenlose und gute sorgfältige Praxis der Standardhygiene bei allen Patienten.

  • Festlegung von Isolierungsmaßnahmen

Zudem wird empfohlen die Patienten auf Einzelzimmern, oder mit anderen Patienten, welche mit derselben Spezies mit dem gleichen Resistenzmuster besiedelt sind, unter zu bringen. Ebenso stellen Besucher keine Probleme dar. Sie müssen sich aber bei den Pflegenden vorstellen und in der Notwendigkeit einer hygienischen Händedesinfektion unterwiesen werden. Ein eigenes WC oder Nachstuhl, täglich desinfiziert, muss vorhanden sein.

  • Festlegung zur Informationsweitergabe
  • Antibiotikamanagement


Die konsequente Händehygiene muss unbedingt eingehalten werden und zählt bei MRGN zur wichtigsten Basismaßnahme. Eine Hygienische Händedesinfektion ist erforderlich:

    • vor infektionsgefährdeten Tätigkeiten,
    • nach direktem Patientenkontakt  und Kontakt mit infektiösem Material,
    • nach jeder Manipulation an infizierten Körperstellen, bzw. vor weiteren Tätigkeiten an anderen Körperstellen,
    • nach dem Ausziehen von Einmal-Handschuhen,
    • •immer nach dem Verlassen des Patientenzimmers.


Weitere wichtige Maßnahmen:

  • Schutzkittel mit Ärmelbündchen nur bei Betreten des Patientenzimmers und Patientenkontakt bei pflegerischen Tätigkeiten, besonders beim Betten machen, Umlagern und Waschen der Patienten, während einer Physiotherapie, beim Röntgen, bei invasiver Diagnostik oder körperlicher Untersuchung. Die Krankenhaushygiene legt fest, ob Schutzkittel verworfen, oder mehrmals benutzt werden
  • Schutzhandschuhe werden Grundsätzlich bei Pflege und Therapie der Patienten getragen.
  • Wenn Tätigkeiten beendet sind, werden die Einmalhandschuhe abgelegt. Eventuell müssen neue angelegt werden, wenn Tätigkeiten an anderen Körperstellen durchgeführt werden.
  • Mit kontaminierten Handschuhen dürfen keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden. Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Ablegen der Handschuhe zwingend erforderlich.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz wird nur bei Befund in Trachealsekret und endotrachealer Absaugung oder bei anderen Tätigkeiten, bei denen ein Aerosol gebildet wird, getragen.
  • Bei Beförderung des Patienten muss die Zieleinrichtung im Vorfeld über die Infektion oder Kolonisation des Patienten unterrichtet werden. Ein eventueller Verbandswechsel und Händedesinfektion kann durchgeführt werden. Zur Beförderung soll möglichst eine Trage mit frischer Bettwäsche bereit stehen, welche anschließend desinfiziert werden muss. Für die Mitarbeiter der Krankenbeförderung sind Kittel und Handschuhe zu Tragen.
  • Täglicher Wäschewechsel nach Körperwaschung
  • Müllabwurf in normalen Krankenhausmüll
  • Sichtbare Kontaminationen müssen sofort desinfizierend gereinigt werden. Desinfektionseimer steht bereits im Zimmer
  • Wiederholte Desinfektionen der Pflege-, Behandlungs- und Untersuchungsmaterialien.
  • Wiederholte Desinfektionen der Flächen wie bspw. Fußboden und patientennahe Flächen. 


Freitag, 20. Juni 2014

Kontaminationsrisiko in Reinräumen: Abhilfe durch Klebefolienmatten, Permanentmatten und spezielle Bodenbeläge


Verunreinigungen an Schuhsohlen, oder aber auch an Rädern von Rollwagen bergen ein hohes Kontaminationsrisiko in Reinräumen. Daher werden Maßnahmen in Form von Abziehbaren Klebefolienmatten und Permanentmatten (Staubbindematten), sowie –Bodenbelägen, an den Eingängen zu Reinräumen und Personalschleusen getroffen.

Folgend die Eigenschaften der beiden am häufigsten angewandten Systeme:

Klebefolienmatten
  • Bindung größerer Partikel
  • Eignen sich bei stärkerer Verschmutzung
  • Geringere Investitionskosten über kurzen Zeitraum
  • Kleine Abmessungen; 3 Schritte-Regel schwer Umsetzbar


Staubbindematten
  • Bindung von Partikeln von kleiner als 5µm
  • Eher in direkter Nähe zum Reinraum
  • Höhere Anschaffungskosten
  • Größere Flächenabdeckung


Funktionsweise

Klebefolienmatten bestehen aus mehreren Lagen aus Polyethylen. Diese sind mit einem Klebstoff überzogen, welcher als Haftmittel dient, um Verunreinigungen zu binden. Mit einem Blick auf die mikroskopische Ebene sind auf solchen Matten Erhebungen und Vertiefungen zu sehen, welche größere Schmutz-Partikel sehr gut aufnehmen können. Es sind auch antibakterielle Klebefolienmatten erhältlich, bei denen die Klebbeschichtung zusätzlich antibakterielle Stoffe enthält.

Permanent- oder Staubbindematten besitzen keine Klebeschicht mit Klebstoff, bzw. Haftmittel. Sie bestehen ebenfalls aus einem Polymer. Aber durch die besondere Ebenheit dieses Polymers, lassen sich kleinere Schmutzpartikel durch ein physikalisches Phänomen binden: Van-der-Waals-Kräfte. Diese schwachen Kräfte bestehen nur zwischen Atomen bzw. Molekülen. Solche Staubbindematten müssen regelmäßig nass gereinigt werden. Nur so ist ihre dauerhafte Haftwirkung gewährleistet.

Donnerstag, 12. Juni 2014

Hygienepläne erstellen und umsetzen: Was muss ich beachten?

Hygienepläne erstellen und umsetzen: Was müssen Sie in der Praxis beachten?

Die Hygiene-Struktur


Beispielhafte Zusammensetzung einer Hygienekommission:

  • Ärztlicher Leiter
  • Krankenhaushygieniker
    • Dies sind auf diese Thematik speziell weitergebildete Ärzte 
  • Unterschiedliche Fachärzte als Hygienebeauftragte
    • Erfahrenes Pflegepersonal, sowie Ärzte, mit Fortbildungen oder Lehrgängen in den Bereichen Hygiene und Mikrobiologie
  • Fachkrankenschwestern oder –Pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkräfte)
    • Hygienefachkräfte sind in einer 2-Jährigen Weiterbildung ausgebildete Krankenschwester  oder –Pfleger
    • Die Aufgaben der Hygienefachkräfte umfassen die Information und Beratung der verschiedenen Berufsgruppen, Analyse der nosokomialen Infektionen, sowie das Erstellen und Aktualisieren der Hygienepläne
  • Geschäftsführer
  • Pflegedienstleistung


Rechtliches zu Hygieneplänen

Hygienepläne werden vorgeschrieben durch:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) (§ 23 (5) und § 36 (1))
  • Landesbezogene Hygieneverordnungen
  • Empfehlungen des Robert-Koch-Institut
  • Unfallverhütungsvorschriften

Allgemeine Gliederung von Hygieneplänen

Folgende Gliederung des Hygieneplans wird in der BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ in Anhang 1 vorgeschlagen:


A. Allgemeine Personalhygiene
  • Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung,
  • Durchführung der hygienischen Händedesinfektion,
  • Händewaschen, Händepflege,
  • Tragen von Schutzhandschuhen,
  • allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien.

B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen
  • Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit,
  • Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln,
  • Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände,
  • Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung,
  • Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar. (siehe auch Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid)

C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen
  • bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung,
  • desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung,
  • Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten.

D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie
  • Tragen von Schutzkleidung,
  • hygienische und chirurgische Händedesinfektion,
  • Durchführung der Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen,
  • Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten,
  • Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen.

E. Ver- und Entsorgungsregelungen
  • Lebensmittel- bzw. Speisenversorgung,
  • Sterilgutversorgung und -lagerung,
  • Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderlicher Entsorgungsmaßnahmen,
  • spezielle und allgemeine Abfallentsorgung.

F. Mikrobiologische Diagnostik
  • Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen (z.B. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen),
  • Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien.

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005

Dienstag, 3. Juni 2014

Sauberes Wasser nach Trinkwasserverordnung

Was ist sauberes Wasser gemäß Trinkwasserverordnung?


Die TrinkwV 2001 - Trinkwasserverordnung

Im Jahr 2001 ist die Trinkwasserverodnung erlassen worden. Diese soll festlegen, welche Normen und Grenzwerte von Mineralien und Mikroorganismen in unserem Trinkwasser, sowie dem Wasser zum täglichen Gebrauch, enthalten sein dürfen. 2011 und 2012 wurden Novellierungen herausgegeben, welche die Parameter von radioaktiven Stoffen und Legionellen festlegen sollen. In der TrinkwV 2001 sind die Werte für pH-Wert, chemische Bestandteile, mikrobiologische Eigenschaften und Leitfähigkeit klar definiert.

Welches Wasser ist im Krankenhaus erforderlich? Wie sauber muss das Wasser in Krankenhäusern sein?

Die DIN19845 gilt zur Untersuchung der Wasserqualität. Hier werden zwischen 3 „Zweckmäßigkeiten“ unterschieden:


  • Zweck a; Die Qualität des Wassers im Verteilernetz,
  • Zweck b; Qualität des Wassers am Zapfhahn,
  • Und Zweck c; Bestimmt die Qualität des Wassers, wie es konsumiert wird.

Für die verschiedenen Patientengruppen in einem Krankenhaus ist Zweck c entscheidend. Die Betreiber von Krankenhäusern müssen an verschiedenen Stationen Wasser zur Verfügung stellen: an Badewannen, Duschen und Waschbecken, für Patienten, Personal und Besucher. Patienten, welche wegen ihrer Erkrankung immunologisch geschwächt sind, bedürfen besonderer Beachtung. In solchen Fällen müssen Ärzte zusammen mit einem Hygieniker, die entsprechenden Werte für die Wasserqualität festlegen. Trinkwasser darf nämlich eine gewisse Menge an Mikroorganismen enthalten. Einige Keime dürfen mit bis zu 10.000KBE/100ml (KBE = Koloniebildende Einheit) im Wasser enthalten sein, die Anzahl der Legionellen wird ab 100KBE/100ml gefährlich. Nur für Coliforme Bakterien, Escherichia Coli und Enterokokken ist ein Grenzwert von 0KBE/100ml festgelegt.

Verbesserungen der Qualität durch Wasserfilter

Apathogene Keime können Patienten infizieren, deren Abwehr geschwächt ist, diese können sich dann vermehren und in normalerweise nicht besiedeltes Gewebe hinein gelangen. Daher muss unterschieden werden, welche Wasserqualität in welchen Bereichen gebraucht wird. Dies müssen Ärzte zusammen mit Hygieniker und der Haustechnik entscheiden. Durch endständige Wasserfilter kann die mikrobiologische Qualität verbessert werden. Je nach Typ können diese Wasserfilter steriles, oder keimreduziertes Wasser liefern. Zudem können Desinfektionsmittel eingesetzt werden um die Wasserqualität ebenfalls aufzubessern.

Quelle: Management & Krankenhaus; Git Verlag; Artikel: „Was ist sauberes Wasser?“von Dipl. Biol. Dr. Michael Saefkow; Ausgabe 5/2014 33. Jahrgang