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Dienstag, 21. Mai 2013

Clostridium difficile Meldepflicht


In Deutschland ist verstärkt eine Zunahme von Clostridium (C.)-difficile-Infektionen - insbesondere Infektionen mit dem Ribotyp 027 -  zu beobachten, die mit einer erhöhten Letalität (bis zu 30 %)  einhergeht.
Diese Tendenz zeigt, dass sich eine zunehmende Zirkulation von neuen Clostridium difficile-Subtypen mit erhöhter Virulenz und veränderten Resistenzeigenschaften (z.B. Ribotyp 027) abzeichnet.

Seuchenreferenten und Hygieneexperten der Länder gehen davon aus, dass schwer verlaufende Infektionen durch C. difficile eine bedrohliche Krankheit mit Hinweis auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Im Falle von Clostridium difficile besteht daher eine Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 a IfSG. Für diese Meldungen gilt die Übermittlungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 IfSG.  Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Meldepflicht bei Clostridium difficile und für entsprechende Mitteilungen an die Gesundheitsämter, Kliniken und Laboratorien gibt es schriftliche Vorlagen wie etwa Flussdiagramme oder Hinweisformulare für Gesundheitsämter.

Für weitere, detaillierte Informationen bietet das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin die sogenannte IfSG-Hotline an (Infektionsschutzgesetz).

Dienstag, 26. März 2013

Clostridium difficile was ist das?

Was genau ist Clostridium difficile?


Bei Clostridium difficile handelt es sich um ein sporen- und toxinbildendes grampositives Stäbchenbakterium mit hoher Umweltresistenz. Die Clostridium difficile-associated Diarrhö (CDAD) zählt zu den häufigsten nosokomialen Infektionen in Krankenhäusern und Kliniken, insbesondere nach anti-infektiver Therapie.

  • anaerob, grampositiv und sporenbildend
  • Stäbchenbakterium
  • viele Ausbrüche, schwere Infektionen
  • hohe Kosten
  • Toxinbildung bzw. Freisetzung darmwandschädigender Toxine: Enterotoxin (Toxin A), Zytotoxin (Toxin B) 
  • Symptome: Diarrhö, Fieber, toxisches Megakolon, pseudomembranöse Colitis
  • Risikofaktoren: hohes Alter, Antibiotikabehandlung
  • Übertragungswege: direkt (fäkal-oral) und indirekt (Personal, Flächen, Gegenstände)
  • Therapie: z.B. spezifische Antibiotikatherapie bestehend aus Metronidazol oder Vancomycin
  • Nach § 6 Abs. 1 IfSG sind Clostridium difficile-Infektionen mit schwerem Verlauf meldepflichtig


Hygienemaßnahmen bei Clostridium difficile konsequent umsetzen

Beim Auftreten von CDAD sind die Mitarbeiter im Krankenhaus angewiesen die empfohlenen Hygienemaßnahmen entsprechend konsequent umzusetzen. Häufigste Hygienemaßnahmen sind in diesem Kontext die Isolation im Einzelzimmer sowie möglichst lückenlose Oberflächendesinfektionen (siehe DioProtection).

Clostridium difficile: Ein extremer Kostentreiber

Clostridium difficile-assoziierte Diarrhoe stellen - ähnlich wie andere nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL) - äußerst hohe finanzielle Belastungen für die Gesundheitssysteme weltweit dar und werden zukünftig insbesondere in Europa deutlich ansteigen (Stichwort "Demographische Entwicklung").