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Montag, 18. März 2013

Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst

Hohe Hygienestandards: Ein immer wichtigerer Faktor im Rettungswesen



Was sind die Ziele der Hygiene im Rettungsdienst?

  • Patientenschutz vor nosokomialen Infektionen
  • Eigenschutz und Personalschutz vor Infektionen
  • Schutz von medizinischen Einrichtungen
  • Schutz der Öffentlichkeit (Verhinderung von Kreuzinfektionen)


Was sind die Eckpunkte eines modernen Hygienemanagements im Rettungswesen?

  • Patientenvorbereitung
  • Maßnahmen während des Patiententransportes
  • Festgelegte Abläufe (z.B. bei hochkontagiösen Krankheiten: Wasserversorgung, Textilien, Abfallentsorgung, Lagerung & Einsatz von Medizinprodukten)
  • Hygienepläne
  • Desinfektion


Warum werden Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst immer wichtiger?

  • Unzureichende und zugleich kostenintensive Wischdesinfektionsmaßnahmen in Rettungsfahrzeugen führen zu einer durchschnittlichen Desinfektionslücke  von etwa 40%. Lediglich 60% aller Flächen werden bei professioneller, händischer Flächendesinfektion wirklich erreicht
  • Rettungsfahrzeuge sind eine ernst zunehmende Infektionsquelle (Stichwort "Umgebungshygiene")
  • hohe Dunkelziffer an unbewussten Infektionsfahrten
  • Zunahme immunsupprimierter Patienten
  • Hygiene ist gesetzliche Forderung
  • starkes Medieninteresse an Hygienethemen
  • zunehmende Tendenzen bei Patienten Hygienemängel zur Anzeige zu bringen
  • auf Haftungsfragen spezialisierte Hygiene-Anwälte bearbeiten Versäumnisse in der Hygiene aus rechtlicher Sicht
  • Beweislastumkehr: Leiter von medizinischen Einrichtungen bzw. Leiter von Rettungswachen haften ab sofort für Hygienemängel bei nachweisbarem Unterschreiten von Hygienemaßnahmen
  • Hygiene im Rettungswesen ist mehr als nur Händehygiene und manuelle Flächendesinfektion!


Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hinsichtlich der Hygiene im Rettungswesen u.a. zu beachten?

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Länderverordnungen (z.B. Bayerisches Rettungsdienstgesetzt im Bundesland Bayern, Rahmenhygienepläne)
  • Biostoff-Verordnung (BioStoffV)
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) am Robert Koch Institut (RKI)
  • Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Weitere Informationen zur Hygiene im Rettungswesen finden Sie unter: