RKI- oder VAH-Listung: Ist dies überhaupt notwendig?
Bei Anwendern von Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen herrscht oft Unklarheit darüber, ob RKI- oder VAH-gelistete Präparate einzusetzen sind und wenn ja wann. Hierbei muss die Art der Desinfektionsmaßnahme differenziert werden.
Handelt es sich um sogenannte routinemäßige (alltägliche) Desinfektionsarbeiten, so ist weder eine RKI- noch eine VAH-Listung von Desinfektionsmitteln erforderlich. Eine VAH-Listung wird bei der alltäglichen Routinedesinfektion aber von der RKI-Kommission zur Krankenhaushygiene empfohlen.
Nur bei behördlich angeordneten Entseuchungen gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind wirklich RKI-gelistete Präparate zwingend von Nöten.
Weitere Informationen zur RKI- und VAH-Listung finden Sie unter folgenden Links:
Posts mit dem Label rki gelistete desinfektionsmittel noroviren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label rki gelistete desinfektionsmittel noroviren werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Mittwoch, 20. November 2013
Abonnieren
Posts (Atom)
