Montag, 3. Juni 2013

Raumdesinfektion: Wasserstoffperoxid vs. Peressigsäure

Raumvernebelung von Wasserstoffperoxid und/oder Peressigsäure: Was ist empfehlenswerter?
Im heutigen Hygienebeitrag zur Raumdesinfektion bzw. Raumdekontamination stellen wir Ihnen zwei hocheffektive Wirkstoffe bzw. zu vernebelnde Desinfektionsmittel vergleichend gegenüber. Erfahren Sie auch, warum die Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid insgesamt das sinnvollere Desinfektionsverfahren darstellt.

Auf dem Markt der Kaltvernebelung von Desinfektionsmitteln tummeln sich mittlerweile einige Hersteller und Anbieter, die ihre Verfahren sowie ihre Wirkstoffe in den Vordergrund stellen. Klar ist, dass Formaldehyd ein Wirkstoff von gestern ist, dessen Handhabung zudem extrem aufwändig und verhältnismäßig kritisch hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten ist. Auch die Kaltvernebelung von Polymeren scheint im medizinischen Bereich fragwürdig. Doch was ist nun mit den Wirkstoffen Wasserstoffperoxid und Peressigsäure?

Raumdesinfektion: Wasserstoffperoxid vs. Peressigsäure

1. Raumvernebelung mit Peressigsäure (PES)

Vorteile:

  • Schnelle Einwirkzeiten (bei Flächendesinfektion mit 1%-iger PES bereits nach 30 Minuten)
  • chemische Sterilisation möglich
  • breites antimikrobielles Spektrum
  • es gibt temperatur-unempfindliche PES-Präparate (kein Kältefehler!)


Nachteile:

  • höhere Konzentrationen ungeeignet, da Reizungen der Bronchialschleimhaut und der Konjunktiven auftreten. Vernebelung mit Maximalkonzentrationen von 1-1,5 % PES
  • Anmischung des Desinfektionsmittels aus wasserverdünnter PES + Ethanolzusatz (wäßrige Peressigsäurelösung)
  • Fokus auf Raumluftdesinfektion
  • lückenlose Oberflächendesinfektionen konnten in einigen Versuchen nicht erzielt werden
  • aufwändige Arbeitsschutzmaßnahmen
  • falsche und nicht-sachkundige Anwendung der Vernebelung von PES mit angeliefertem Puffer kann zu schweren Schäden führen


Fazit:

  • PES eher für Heißvernebelung bzw. Verdampfung geeignet
  • hohe Korrosionswirkung (insbesondere falls nicht gepuffert) + großer Aufwand (Gefahrstoffverordnung) + mangelhafte Gutachtenlage sprechen nicht für die PES-Vernebelung
  • Oberflächendesinfektion (KBE-Reduktionen) sind nicht überzeugend
  • für medizinischen Bereich wenig geeignet



2. Raumvernebelung von Wasserstoffperoxid


Vorteile:

  • breites, mikrobielles Wirkungspektrum (insbesondere in Kombination mit Silberionen/Silbersalzen)
  • umweltschonend
  • toxikologisch unbedenklich
  • im Einklang mit allen relevanten Hygiene-Rechtsgrundlagen
  • konform mit den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts an die Flächendesinfektion
  • breite Gutachtenlage in Deutschland sowie international
  • unkompliziertes Desinfektionsverfahren ohne Zusatzausbildung
  • geringe Anschaffungskosten


Nachteile:

  • keine signifikanten Nachteile bekannt


Fazit:

  • universitätsgeprüfte, unbedenkliche Ergänzung zur Scheuer-Wischdesinfektion
  • Wasserstoffperoxid wird sich als Wirkstoff der Kaltvernebelung künftig gegenüber anderen Wirkstoffen durchsetzen (Normenerstellung)
  • auch Weltmarktführer und renommierte Unternehmen im Bereich der Hygiene und Medizintechnik setzen auf den Wirkstoff H2O2
  • laut Hygieneexperten "ein exzellentes Desinfektionsverfahren im medizinischen, zahnmedizinischen und veterinärmedizinischen Anwendungsbereich"

Mittwoch, 29. Mai 2013

Mangelhafte Hygiene: Haftungsfragen im Hygienebereich

Haftungsfragen im Hygienebereich rücken zunehmend und verschärft in den Fokus der Öffentlichkeit

Das Thema "Hygiene" rückt - aufgrund zahlreicher Hygieneskandale - zunehmend in den Blickpunkt und die öffentliche Wahrnehmung. Immer mehr Anwälte aus den Bereichen Medizintechnik und Medizinrecht spezialisieren sich daher auf hygienerechtliche Fragestellungen und vertreten so Patienten (Kläger) auf der einen Seite sowie Kliniken und Krankenhäuser auf der anderen Seite.

Dieser Haftungstrend bei Hygienemängeln für Hygiene-Verantwortliche im Gesundheitswesen wird dabei durch verschiedene Entwicklungen weiter befeuert:

  • die steigende Anzahl von Medienberichten über "Killerkeime"
  • die auftretenden Todesfälle auf Frühchen-Stationen
  • die konsequenteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
  • strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungen
  • das Organisationsverschulden
  • die Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten
  • Regresse gegen Kliniken und Ärzte (Arzthaftung)
  • höhere Haftpflichtprämien sowie
  • neue Hygiene-Gesetze mit Schwerpunkt "Patientensicherheit"


Wie bedeutsam Haftungsfragen im Hygienebereich mittlerweile geworden sind, zeigt u.a. der dafür ins Leben gerufene JuraHealth Congress 2013 in folgendem Video:



Weitere Informationen zu hygienerechtlichen Aspekten im Gesundheitswesen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter: www.diopgmbh.com

Dienstag, 21. Mai 2013

Clostridium difficile Meldepflicht


In Deutschland ist verstärkt eine Zunahme von Clostridium (C.)-difficile-Infektionen - insbesondere Infektionen mit dem Ribotyp 027 -  zu beobachten, die mit einer erhöhten Letalität (bis zu 30 %)  einhergeht.
Diese Tendenz zeigt, dass sich eine zunehmende Zirkulation von neuen Clostridium difficile-Subtypen mit erhöhter Virulenz und veränderten Resistenzeigenschaften (z.B. Ribotyp 027) abzeichnet.

Seuchenreferenten und Hygieneexperten der Länder gehen davon aus, dass schwer verlaufende Infektionen durch C. difficile eine bedrohliche Krankheit mit Hinweis auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.

Im Falle von Clostridium difficile besteht daher eine Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 a IfSG. Für diese Meldungen gilt die Übermittlungspflicht gemäß § 11 Abs. 1 IfSG.  Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Meldepflicht bei Clostridium difficile und für entsprechende Mitteilungen an die Gesundheitsämter, Kliniken und Laboratorien gibt es schriftliche Vorlagen wie etwa Flussdiagramme oder Hinweisformulare für Gesundheitsämter.

Für weitere, detaillierte Informationen bietet das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin die sogenannte IfSG-Hotline an (Infektionsschutzgesetz).

Mittwoch, 24. April 2013

Rettungsdienst Hygienemaßnahmen optimiert

Wie Sie Ihre Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst sinnvoll optimieren können

Die Hygienemaßnahmen bzw. Hygienepläne im modernen Rettungswesen bestehen längst nicht mehr nur aus Händdesinfektion, manueller Flächendesinfektion und Schutzkleidung.

Alleine mit herkömmlichen Desinfektionsmethoden - im Fachjargon auch als "Basis-Hygienemaßnahmen bezeichnet" - kann im Zuge von Personalmangel, Kostenintensität und zunehmenden, hygienischen Risiken keine zeitgemäße Hygiene mehr auf engstem Raum betrieben werden.

Fahrzeughygiene perfektioniert...durch automatische Desinfektion mittels Kaltvernebelung 

Die DIOP-Kaltvernebelung schließt Hygienelücken der mühsamen, manuellen Wischdesinfektion und ermöglicht eine nahezu 100%-ige Desinfektion auch unzugänglicher Stellen in Krankenwagen.

In folgendem Video erfahren Sie mehr darüber, wie Sie unkompliziert, umweltschonend und kostensparend die Umgebungshygiene bzw. die Flächendesinfektion von Rettungsfahrzeugen optimieren können - unnötige Hygienerisiken werden dadurch minimiert.




Weitere Informationen finden Sie unter: www.diopgmbh.com

Dienstag, 26. März 2013

Clostridium difficile was ist das?

Was genau ist Clostridium difficile?


Bei Clostridium difficile handelt es sich um ein sporen- und toxinbildendes grampositives Stäbchenbakterium mit hoher Umweltresistenz. Die Clostridium difficile-associated Diarrhö (CDAD) zählt zu den häufigsten nosokomialen Infektionen in Krankenhäusern und Kliniken, insbesondere nach anti-infektiver Therapie.

  • anaerob, grampositiv und sporenbildend
  • Stäbchenbakterium
  • viele Ausbrüche, schwere Infektionen
  • hohe Kosten
  • Toxinbildung bzw. Freisetzung darmwandschädigender Toxine: Enterotoxin (Toxin A), Zytotoxin (Toxin B) 
  • Symptome: Diarrhö, Fieber, toxisches Megakolon, pseudomembranöse Colitis
  • Risikofaktoren: hohes Alter, Antibiotikabehandlung
  • Übertragungswege: direkt (fäkal-oral) und indirekt (Personal, Flächen, Gegenstände)
  • Therapie: z.B. spezifische Antibiotikatherapie bestehend aus Metronidazol oder Vancomycin
  • Nach § 6 Abs. 1 IfSG sind Clostridium difficile-Infektionen mit schwerem Verlauf meldepflichtig


Hygienemaßnahmen bei Clostridium difficile konsequent umsetzen

Beim Auftreten von CDAD sind die Mitarbeiter im Krankenhaus angewiesen die empfohlenen Hygienemaßnahmen entsprechend konsequent umzusetzen. Häufigste Hygienemaßnahmen sind in diesem Kontext die Isolation im Einzelzimmer sowie möglichst lückenlose Oberflächendesinfektionen (siehe DioProtection).

Clostridium difficile: Ein extremer Kostentreiber

Clostridium difficile-assoziierte Diarrhoe stellen - ähnlich wie andere nosokomiale Infektionen (MRSA, ESBL) - äußerst hohe finanzielle Belastungen für die Gesundheitssysteme weltweit dar und werden zukünftig insbesondere in Europa deutlich ansteigen (Stichwort "Demographische Entwicklung").

Montag, 25. März 2013

Clostridium difficile was hilft?

Hygienemaßnahmen bei Clostridium difficile, was sollte getan werden?

Zwar ist die Datenlage hinsichtlich Clostridium difficile Ausbrüchen nach wie vor unbefriedigend, dennoch können diese Ausbrüche mit u.a. folgenden Hygienemaßnahmen effektiv bekämpft werden:

  • Isolationsmaßnahmen
  • Manuelle Flächendesinfektion
  • Vollautomatische Raum- und Flächendesinfektion mittels Wasserstoffperoxid-Vernebelung (z.B. DioProtection)
  • Händedesinfektion mit Seife
  • Schutzkleidung
  • Patienten-Screening
  • Personalanleitungen + Weiterbildungen zum Thema "Umgang mit Clostridium difficile"
  • Umgebungsanalysen bzw. Umgebungsuntersuchungen

Insbesondere der Ribotyp 027 bei Clostridium difficile erschwert die Ausbruchssituationen aufgrund seiner erhöhten Letalität.

Für weitere, detaillierte Informationen zu Clostridium difficile Hygienemaßnahmen klicken Sie hier.

Montag, 18. März 2013

Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst

Hohe Hygienestandards: Ein immer wichtigerer Faktor im Rettungswesen



Was sind die Ziele der Hygiene im Rettungsdienst?

  • Patientenschutz vor nosokomialen Infektionen
  • Eigenschutz und Personalschutz vor Infektionen
  • Schutz von medizinischen Einrichtungen
  • Schutz der Öffentlichkeit (Verhinderung von Kreuzinfektionen)


Was sind die Eckpunkte eines modernen Hygienemanagements im Rettungswesen?

  • Patientenvorbereitung
  • Maßnahmen während des Patiententransportes
  • Festgelegte Abläufe (z.B. bei hochkontagiösen Krankheiten: Wasserversorgung, Textilien, Abfallentsorgung, Lagerung & Einsatz von Medizinprodukten)
  • Hygienepläne
  • Desinfektion


Warum werden Hygienemaßnahmen im Rettungsdienst immer wichtiger?

  • Unzureichende und zugleich kostenintensive Wischdesinfektionsmaßnahmen in Rettungsfahrzeugen führen zu einer durchschnittlichen Desinfektionslücke  von etwa 40%. Lediglich 60% aller Flächen werden bei professioneller, händischer Flächendesinfektion wirklich erreicht
  • Rettungsfahrzeuge sind eine ernst zunehmende Infektionsquelle (Stichwort "Umgebungshygiene")
  • hohe Dunkelziffer an unbewussten Infektionsfahrten
  • Zunahme immunsupprimierter Patienten
  • Hygiene ist gesetzliche Forderung
  • starkes Medieninteresse an Hygienethemen
  • zunehmende Tendenzen bei Patienten Hygienemängel zur Anzeige zu bringen
  • auf Haftungsfragen spezialisierte Hygiene-Anwälte bearbeiten Versäumnisse in der Hygiene aus rechtlicher Sicht
  • Beweislastumkehr: Leiter von medizinischen Einrichtungen bzw. Leiter von Rettungswachen haften ab sofort für Hygienemängel bei nachweisbarem Unterschreiten von Hygienemaßnahmen
  • Hygiene im Rettungswesen ist mehr als nur Händehygiene und manuelle Flächendesinfektion!


Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hinsichtlich der Hygiene im Rettungswesen u.a. zu beachten?

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Länderverordnungen (z.B. Bayerisches Rettungsdienstgesetzt im Bundesland Bayern, Rahmenhygienepläne)
  • Biostoff-Verordnung (BioStoffV)
  • Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene (KRINKO) am Robert Koch Institut (RKI)
  • Medizinprodukte - Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Weitere Informationen zur Hygiene im Rettungswesen finden Sie unter: