Die Hygiene-Struktur
Beispielhafte Zusammensetzung einer Hygienekommission:
- Ärztlicher Leiter
- Krankenhaushygieniker
- Dies sind auf diese Thematik speziell weitergebildete Ärzte
- Unterschiedliche Fachärzte als Hygienebeauftragte
- Erfahrenes Pflegepersonal, sowie Ärzte, mit Fortbildungen oder Lehrgängen in den Bereichen Hygiene und Mikrobiologie
- Fachkrankenschwestern oder –Pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkräfte)
- Hygienefachkräfte sind in einer 2-Jährigen Weiterbildung ausgebildete Krankenschwester oder –Pfleger
- Die Aufgaben der Hygienefachkräfte umfassen die Information und Beratung der verschiedenen Berufsgruppen, Analyse der nosokomialen Infektionen, sowie das Erstellen und Aktualisieren der Hygienepläne
- Geschäftsführer
- Pflegedienstleistung
Rechtliches zu Hygieneplänen
Hygienepläne werden vorgeschrieben durch:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) (§ 23 (5) und § 36 (1))
- Landesbezogene Hygieneverordnungen
- Empfehlungen des Robert-Koch-Institut
- Unfallverhütungsvorschriften
Allgemeine Gliederung von Hygieneplänen
Folgende Gliederung des Hygieneplans wird in der BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ in Anhang 1 vorgeschlagen:
A. Allgemeine Personalhygiene
- Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung,
- Durchführung der hygienischen Händedesinfektion,
- Händewaschen, Händepflege,
- Tragen von Schutzhandschuhen,
- allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien.
B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen
- Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit,
- Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln,
- Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände,
- Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung,
- Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar. (siehe auch Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid)
C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen
- bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung,
- desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung,
- Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten.
D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie
- Tragen von Schutzkleidung,
- hygienische und chirurgische Händedesinfektion,
- Durchführung der Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen,
- Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten,
- Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen.
E. Ver- und Entsorgungsregelungen
- Lebensmittel- bzw. Speisenversorgung,
- Sterilgutversorgung und -lagerung,
- Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderlicher Entsorgungsmaßnahmen,
- spezielle und allgemeine Abfallentsorgung.
F. Mikrobiologische Diagnostik
- Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen (z.B. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen),
- Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien.
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen