Donnerstag, 24. April 2014

Händehygiene nach RKI: Die RKI Richtlinien zur Händedesinfektion

Händehygiene nach RKI-Richtlinie: Eine Zusammenfassung


Die Hände des Personals sind das wichtigste Übertragungsmedium für Infektionen und Krankheitserreger.

Daher gibt das Robert-Koch-Institut regelmäßig aktualisierte Leitlinien und Empfehlungen, entwickelt von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention, heraus. Diese sollen als verbindliche Grundlage und Standard für die erforderlichen Präventionsmaßnahmen dienen.

Die Voraussetzungen erfolgreicher Händedesinfektion

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Händehygiene, sind


  • kurze, rund geschnittene, Fingernägel.
  • keinerlei Verletzungen an Nagelbrett, oder Entzündungen.
  • Desinfektionsmittel nur auf vollständig abgetrocknete Hände geben.
  • an Händen oder Unterarmen dürfen keine Schmuckstücke getragen werden, auch keine Eheringe oder Uhren (Kategorie IV).
  • Ausschließlich Nägel und Nagelfalze sollen bei Bedarf mit weicher (!), (thermisch) desinfizierter Kunststoffbürste und hygienischem Handwaschpräparat gereinigt werden.
  • Bürsten der Hände und Unterarme ist wegen Hautirritation und höherer Keimabgabe zu unterlassen, (Kategorie I A).
  • Armaturen und Spender dürfen nicht über Handkontakt bedient werden!


Schutz vor Kontamination

Bei Tätigkeiten mit erhöhter Infektionsgefahr sind Schutzhandschuhe zu tragen. Dazu zählen laut RKI Tätigkeiten mit „vorhersehbarem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt sowie bei möglicher massiver Verunreinigung mit Körperausscheidungen von Se- und Exkreten“.

Dies sind Tätigkeiten wie beispielsweise:

  • Pflege inkontinenter Patienten
  • Waschen MRSA-infizierter Patienten
  • Umgang mit Beatmungsschläuchen
  • Entleerung von Wasserfallen
  • endotracheales Absaugen
  • Tracheostomapflege
  • Entsorgung von Sekreten, Exkreten, Erbrochenem
  • Blutentnahmen
  • Entfernen von Drainagen, Verbänden u.a. durch Sekrete, Exkrete oder Stuhl kontaminierter Materialien (Stoma-Versorgung)

Nach und gegebenenfalls zwischen diesen Tätigkeiten, sind die Hände zu desinfizieren, da die Handschuhe durch eventuelle Perforation keinen 100%igen Schutz gewährleisten (Kategorie IB). Die Desinfektion behandschuhter Hände wird nicht allgemein empfohlen (Kategorie III), kann aber in Ausnahmefällen erwogen werden, da auf den Schutzhandschuhen eine höhere Keimreduktion zu erwarten ist, als auf den Händen. Die Desinfektion der Handschuhe selbst ist an folgende Voraussetzungen gebunden:

  • Nachgewiesene Desinfizierbarkeit (d.h. Materialverträglichkeit, Häufigkeit, Handschuhfabrikant, Desinfektionsmittel)
  • Keine Kontaminationen mit Blut oder anderen Se- oder Exkreten sowie möglicherweise Viren oder multiresistenten Erregern
  • Keine vorangegangene, bemerkte Perforation

Wenn bei Personen des Personals infektiöse Krankheitsprozesse der Haut vorliegen, dürfen keine Tätigkeiten, welche mit einem Infektionsrisiko verbunden sind, durchgeführt werden (Kategorie IB).

Wasserhähne an Waschbecken, welche mit infektiösem Material in Berührung kommen können (dazu zählen Waschbecken, die von Beschäftigten mit direktem Patientenkontakt oder bei direktem Umgang mit Körperflüssigkeiten benutzt werden), müssen ohne Handkontakt (z.B. Fuß- und Ellenbogenbedienung) zu bedienen sein (Kategorie II). Ebenfalls müssen die Spender (Waschlotion-, Desinfektionsmittel- und Handtuchspender) ohne direktes anfassen benutzbar sein und der Auslass des Spenders sollte nicht mit den Fingern berührt werden (Kategorie IB). Außerdem müssen die Spender leicht zu reinigen und desinfizieren sein. 

Waschlotionen müssen frei von pathogenen Keimen sein, daher empfiehlt das RKI die Verwendung von Einmalflaschen, da die Nachfüllung und Wiederaufbereitung mit Kontaminationsrisiken verbunden (Kategorie III). Auch sind Seifenstücke nicht zugelassen (Kategorie IB). Bei Desinfektionsmittelflaschen empfiehlt das RKI ebenfalls Einmalflaschen, denn entleerte Flaschen dürfen nach dem Arzneimittelgesetz nur unter aseptischen Bedingungen abgefüllt werden (Kategorie IV).

Maßnahmen der Händehygiene

Liegt eine mikrobielle Kontamination der Hände vor oder ist sie auch nur fraglich, muss eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt werden (Kategorie IA). Bei einer mutmaßlichen oder wahrscheinlichen Kontamination mit Viren muss ein gegen diese jeweiligen Viren wirksames Mittel, sofern dafür verbindliche Prüfungsergebnisse vorliegen, eingesetzt werden (Kategorie IB). Die Durchführung der hygienischen Händedesinfektion muss dazu führen, dass die Kontaminationsflora auf den Händen weitgehend abgetötet wird (Kategorie IA). 

Das RKI empfiehlt zur hygienischen Händedesinfektion Mittel auf Alkohol-Basis, welche den Standardzulassungen gemäß §36 des AMG entsprechen und vorzugsweise bei der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) als wirksames Desinfektionsmittel gelistet sein sollen. Bei behördlich festgesetzten Entseuchungen ist auf die RKI-Desinfektionsmittelliste auszuweichen (Kategorie IV). Das Desinfektionsmittel ist auf die Trockenen Hände aufzutragen und wird „unter besonderer Berücksichtigung der Innen- und Außenflächen einschließlich Handgelenke, Flächen zwischen den Fingern, Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen eingerieben und für die Dauer der Einwirkungszeit feucht gehalten“.

Laut dem Robert-Koch-Institut sind Händedesinfektionen erforderlich (Kategorie IB):

  • vor dem Betreten der reinen Seite der Personalschleuse von Operationsabteilungen, Sterilisationsabteilungen und anderen Reinraumbereichen,
  • vor invasiven Maßnahmen, auch wenn dabei Handschuhe (steril oder nicht sterilisiert) getragen werden (z. B. Legen eines Venen- oder Blasenkatheters, vor Angiographie, Bronchoskopie, Endoskopie, Injektionen, Punktionen),
  • vor Kontakt mit Patienten, die im besonderen Maße infektionsgefährdet sind (z. B. Leukämiepatienten, polytraumatisierte Patienten, bestrahlte oder sonstige schwer erkrankte Patienten, Verbrennungspatienten),
  • vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr (z. B. Bereitstellung von Infusionen, Herstellung von Mischinfusionen, Aufziehen von Medikamenten),
  • vor und nach jeglichem Kontakt mit Wunden,
  • vor und nach Kontakt mit dem Bereich der Einstichstellen von Kathetern, Drainagen u. Ä.,
  • nach Kontakt mit potenziell oder definitiv infektiösem Material (Blut, Sekret oder Exkremente) oder infizierten Körperregionen,
  • nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Gegenständen, Flüssigkeiten oder Flächen (Urinsammelsysteme, Absauggeräte, Beatmungsgeräte, Beatmungsmasken, Trachealtuben, Drainagen, Schmutzwäsche, Abfälle u. Ä.),
  • nach Kontakt mit Patienten, von denen Infektionen ausgehen können oder die mit Erregern von besonderer krankenhaushygienischer Bedeutung besiedelt sind (z. B. MRSA),
  • nach Ablegen von Schutzhandschuhen bei stattgehabtem oder wahrscheinlichem Erregerkontakt oder massiver Verunreinigung.

Eine Händewaschung in Verbindung mit der Händedesinfektion kann erforderlich sein bei aseptischen Maßnahmen, beispielsweise bei Verbrennungspatienten. 

Das RKI nennt folgende Situationen, in denen risikoabhängig die Entscheidung zu treffen ist, ob eine hygienische Handdesinfektion oder eine Waschung durchgeführt werden sollte (Kategorie I B):

  • vor und nach der Pflege bzw. Versorgung von Patienten, sofern nicht die zuvor genannten Indikationen für die hygienische Händedesinfektion zutreffen,
  • nach Toilettenbenutzung (bei Diarrhoe besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer massiven Ausscheidung von viralen, bakteriellen oder parasitären Krankheitserregern mit zum Teil extrem niedriger Infektionsdosis; Rotavirus, SRSV, EHEC, Cl. difficile, Cryptosporidien, deshalb zuerst Händedesinfektion),
  • nach dem Naseputzen (bei Rhinitis besteht hohe Wahrscheinlichkeit einer viralen Infektion mit konsekutiver erhöhter Ausscheidung von S. aureus, deshalb zuerst Händedesinfektion)

Eine Händewaschung findet vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende statt. Darüber hinaus genügt die hygienische Händewaschung nicht als Alternative für die Händedesinfektion. Die Händewaschung sollte, bis auf Ausnahmen, anschließend, nach der hygienischen Händedesinfektion stattfinden (Kategorie I B). Das RKI empfiehlt zur Händewaschung: 

„Stark beschmutzte Hände werden zunächst vorsichtig abgespült und dann gewaschen, wobei darauf zu achten ist,dass Umgebung und Kleidung nicht bespritzt werden (z. B. bei Blutverunreinigung). Gegebenenfalls ist der Kontaminationsbereich ist danach zu desinfizieren und der Kittel zu wechseln. Im Anschluss sind die Hände zu desinfizieren. Bei punktueller Verunreinigung kann diese mit einem mit Händedesinfektionsmittel getränktem Papierhandtuch, Zellstoff o. Ä. entfernt und danach die Hand desinfiziert werden.“.

Durchführung der chirurgischen Händedesinfektion (Kategorie I A)

Zur Ausführung schreibt das RKI folgendes:

„Vor der am Op.-Tag erstmalig durchgeführten chirurgischen Händedesinfektion werden Hände und Unterarme bis zum Ellenbogen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tief liegendem Ellenbogen während etwa 1min mit einem Handwaschpräparat gewaschen. Länger dauernde Händewaschungen sind wegen potenzieller Hautschädigung abzulehnen, zumal dadurch keine weitere Keimzahlverminderung erreicht wird. Nach Abtrocknen mit einem keimarmen Einmalhandtuch wird die Händedesinfektion durchgeführt. Während der vom Hersteller der Präparate angegebenen Einwirkungszeit müssen Hände und Unterarme vollständig mit Desinfektionslösung benetzt sein. Eine Händetrocknung danach ist mit Rekontaminationsrisiko verbunden und nicht erforderlich (falls jedoch gewünscht, nur mit sterilem Tuch zur Einmalbenutzung); allerdings müssen die Hände vor dem Anlegen der Op.-Handschuhe lufttrocken sein, um Hautschäden vorzubeugen und die Integrität des Op.-Handschuhs nicht zu gefährden. Bei Aufeinanderfolge kurzer Eingriffe (Op.+ Op.-Pause kleiner 60 min) mit geringer Kontaminationswahrscheinlichkeit (intakter Handschuh!) kann vor dem nächsten Eingriff die Händewaschung unterbleiben, (Kategorie II).

Ferner sind folgende Aspekte von Bedeutung: Durch Einbürsten eines alkoholischen Desinfektionsmittels in den Nagelfalz kann eine Wirkungssteigerung erzielt werden; dies empfiehlt sich, wenn eine hohe Keimarmut erforderlich ist, z.B. vor Implantation alloplastischer Materialien (Kategorie II). Sofern bei der Händewaschung bereits die Op.-Bereichskleidung angelegt ist, sollte eine wasserundurchlässige keimarme Schürze getragen werden, um ein Durchnässen der Op.-Bereichskleidung zu verhindern, (Kategorie I B). Es ist darauf zu achten, dass Bereiche oberhalb des Ellenbogens (Ärmel!) nicht befeuchtet werden (Kategorie III).“

Hautschutz und Hautpflege bei der Händedesinfektion

Eine nicht gepflegte Haut lässt sich nicht komplett desinfizieren, kleinste Verletzungen oder Risse der Haut sind potentielle Erregerreservoirs, daher hat die Hautpflege in medizinischen Berufen einen sehr hohen Stellenwert. Hautschutzmittel sollten während der Arbeitspause aufgetragen werden und verwendet werden sollten Spender oder Tuben.

Funktionelle Voraussetzungen und Ausstattung für die Händehygiene

In sämtlichen Patientenzimmern muss die Waschmöglichkeit frei zugänglich sein, ebenso müssen in Räumen, in denen diagnostische oder invasive Maßnahmen durchgeführt werden, ein Waschplatz vorhanden sein. 

Folgende Empfehlungen für die Waschgelegenheiten gibt das RKI aus:

„Die Waschbecken sind mit fließendem warmen und kalten Wasser und Mischbatterie (vorzugsweise Einhebelmischbatterie) auszustatten. Die vom Personal benutzten Waschbecken sind mit je einem Spender für Händedesinfektionsmittel und Waschlotion sowie mit Hautpflegemittel in Spendern oder Tuben auszustatten, (Kategorie IV). Jede Waschgelegenheit, die das Personal benutzt, ist mit einem Handtuchspender auszustatten, da die gründliche Trocknung Hautirritationen vorbeugt und das Übertragungsrisiko für Infektionen vermindert, (Kategorie IV). Falls kein Retraktivspender verwendet wird, ist für gebrauchte Handtücher ein Sammelbehälter (Papierkorb bzw. Plastiksack) vorzusehen und für dessen regelmäßige Entleerung Sorge zu tragen.“

Kategorien in der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (2010)

Kategorie IA:
Diese Empfehlung basiert auf gut konzipierten systematischen Reviews oder einzelnen hochwertigen randomisierten kontrollierten Studien.
Kategorie IB:
Diese Empfehlung basiert auf klinischen oder hochwertigen epidemiologischen Studien und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.
Kategorie II:
Diese Empfehlung basiert auf hinweisenden Studien/Untersuchungen und strengen, plausiblen und nachvollziehbaren theoretischen Ableitungen.
Kategorie III:
Maßnahmen über deren Wirksamkeit nur unzureichende oder widersprüchliche Hinweise vorliegen, deshalb ist eine Empfehlung nicht möglich.
Kategorie IV:
Anforderungen, Maßnahmen und Verfahrensweisen, die durch allgemein geltende Rechtsvorschriften zu beachten sind.

Mittwoch, 16. April 2014

Die Flächendesinfektion mit der Zwei-Eimer-Methode

Die Flächendesinfektion mit der Zwei-Eimer-Methode: Eine Flächendesinfektionsmethode von gestern

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Flächendesinfektion und Reinigung in medizinischen und auch Lebensmitteltechnischen Einrichtungen. Zunächst wird hier unter der Feucht- oder Nassreinigung unterschieden. Ein Beispiel für die Nassreinigung ist die „Zwei-Eimer-Methode“. Die Zwei-Eimer-Methode
wird in kleineren Räumen ohne Patientenkontakt empfohlen, da sie die Trennung zwischen Rein und unrein nicht völlig gewährleistet. Es verbleiben immer Schmutzreste in der „Reinlösung“ zurück. Die „Zwei-Bezüge-Methode“ hat die Zwei-Eimer-Methode im Großen und Ganzen abgelöst.

Beschreibung der Durchführung der Zwei-Eimer-Methode

Nach der Zwei-Eimer-Methode werden auf einem Wagen zwei Eimer benutzt. Ein Eimer enthält Reinigungs- oder Desinfektionsmittel, der andere Eimer bleibt leer und wird gegebenenfalls mit einer Presse ausgestattet. Es wird mit einem Lappen oder einem Fransenmopp, welcher zunächst in den befüllten Eimer getaucht wurde, ein Teil des Bodens, oder der jeweiligen Fläche gesäubert. Danach wird der beschmutzte Lappen in den leeren Eimer ausgewrungen oder ausgepresst. Das enthaltene Schmutzwasser wird auf diese Weise zwar nicht komplett aus dem Lappen entfernt, aber es werden somit beim Wiedereintauchen in den Eimer mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln, nur kleine Restmengen an Schmutz in den befüllten Eimer übertragen. Es empfiehlt sich zum Schluss mit einem sauberen Lappen, sowie neuem Reinigungs- oder Desinfektionsmittel ein letztes Mal über die Flächen zu gehen.

Vor- und Nachteile der Zwei-Eimer-Methode im Kurz-Überblick

Vorteile:

  • Es wird wenig Schmutz in die Reinigungslösung übertragen

Nachteile:

  • Hoher Rüstungsaufwand (Wagen)
  • Hoher Verbrauch an Reinigungs- und Desinfektionsmittel


Freitag, 11. April 2014

Händehygiene: Die Aktion saubere Hände zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion

Händehygiene: Die Aktion saubere Hände zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion

Die Aktion saubere Hände basiert auf der WHO Kampagne „Clean Care is Safer Care“ und wurde national am 1. Januar 2008 vom Bundesministerium für Gesundheit, dem Nationalen Referenzzentrum für die Surveillance Nosokomialer Infektionen (NRZ), dem Auktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) und der Gesellschaft für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen (GQMG) gestartet.

Die Kampagne hat zwei zeitliche Einheiten, von 2008 bis 2011 richtete sich die Kampagne an Krankenhäuser und andere stationäre Einrichtungen. 2011 wurde die Kampagne erweitert und richtet sich primär an Alten- und Pflegeheime und ambulante Einrichtungen. Dabei wurden drei Module geschaffen:

  • Bettenführende Einrichtungen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Ambulante Einrichtung

Ziel ist die Verbesserung und Aufklärung der hygienischen Händedesinfektion in Kliniken, Alten- und Pflegeheime und ambulanten Einrichtungen. Es soll sensibilisierter mit dem Thema Händehygiene umgegangen werden, da die Hände des Personals in medizinischen Einrichtungen das häufigste Übertragungsvehikel für Viren und Bakterien sind. Zudem kann gemessen werden, ob die richtige Händehygiene auch eingehalten wird.

WHO-Konzept 5 Indikatoren der Händedesinfektion

Hauptgrundsatz der Aktion saubere Hände ist das WHO-Modell: „My 5 Moments of Hand Hygiene“, zu Deutsch: „Die 5 Indikatoren der Händedesinfektion“. In dem Modell sind viele Einzelindikatoren in 5 Indikationsgruppen zusammengefasst:

Indikationsgruppe
Warum
WHO-Empfehlung
VOR Patientenkontakt
Um den Patienten vor Kolonisation mit Erregern, welche die Hand der Mitarbeiter temporär besiedeln, zu schützen
-VOR direktem Patientenkontakt, im Sinne eines direkten Körperkontaktes
VOR aseptischen Tätigkeiten
Um den Patienten vor dem Eintrag von potentiell pathogenen Erregern, inklusive seiner eignen Standortflora, in sterile/nicht kolonisierte Körperbereiche, zu schützen
-VOR Konnektion / Diskonnektion eines invasiven Devices unabhängig vom Gebrauch von Handschuhen (Kategorie IB)*
-Wechsel zwischen kolonisierten/ kontaminierten und sauberen Körperbereichen während der Patientenversorgung
NACH Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien
Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten
-NACH Kontakt mit Körperflüssigkeiten und Exkreten, Schleimhäuten, nicht intakter Haut oder Wundverbänden
-Wechsel zwischen kolonisierten/ kontaminierten und sauberen Körperbereichen während der Patientenversorgung
-NACH dem Ausziehen der Handschuhe
NACH Patientenkontakt
Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten
-NACH direktem Patientenkontakt, im Sinne eines direkten Körperkontaktes
-NACH dem Ausziehen der Handschuhe
NACH Kontakt mit Oberflächen in unmittelbarer Umgebung des Patienten
Schutz des Personals und der erweiterten Patientenumgebung vor potentiell pathogenen Erregern, Schutz nachfolgender Patienten
-NACH Kontakt mit Oberflächen und medizinischen Geräten in unmittelbarer Umgebung des Patienten
-NACH dem Ausziehen der Handschuhe

Quelle: Internetauftritt der Initiatoren der Aktion saubere Hände


Wie kann meine Einrichtung an der Aktion für saubere Hände teilnehmen?

Teilnehmen kann jede medizinische Einrichtung. Die Anmeldeformulare sind über den Internetauftritt der Aktion saubere Hände zu beziehen, sowie weiterführende Informationen, Arbeitsmaterialien und Erfahrungsberichte und -austausche. Für Anmeldungen von Krankenhäusern und Rehabilitationszentren sind außerdem Einführungskurse Pflicht.

Weiterführende Informationen sind zu finden unter: http://www.aktion-sauberehaende.de