RKI- oder VAH-Listung: Ist dies überhaupt notwendig?
Bei Anwendern von Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen herrscht oft Unklarheit darüber, ob RKI- oder VAH-gelistete Präparate einzusetzen sind und wenn ja wann. Hierbei muss die Art der Desinfektionsmaßnahme differenziert werden.
Handelt es sich um sogenannte routinemäßige (alltägliche) Desinfektionsarbeiten, so ist weder eine RKI- noch eine VAH-Listung von Desinfektionsmitteln erforderlich. Eine VAH-Listung wird bei der alltäglichen Routinedesinfektion aber von der RKI-Kommission zur Krankenhaushygiene empfohlen.
Nur bei behördlich angeordneten Entseuchungen gemäß § 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind wirklich RKI-gelistete Präparate zwingend von Nöten.
Weitere Informationen zur RKI- und VAH-Listung finden Sie unter folgenden Links:
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