Montag, 28. Juli 2014

Die Umsetzung aktueller Hygieneanforderungen im Lebensmittelbereich

Die Umsetzung aktueller Hygieneanforderungen im Gastronomie-Lebensmittelbereich


Durch Lebensmittelskandale und immer wieder aufkommende Diskussionen um das Hygienebarometer (Hygieneampel) steht das Thema Lebensmittelsicherheit und Sauberkeit hoch im Fokus der Öffentlichkeit sowie der Lebensmittelüberwachung.

Welche Hygiene-Anforderungen müssen Gastronomiebetriebe erfüllen?

Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe unterliegen, neben den nationalen Gesetzen und Verordnungen, seit 01.01.2006 den Richtlinien der EU-Verordnungen. Darunter fallen die allgemeinen Hygieneverordnungen, als auch das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points, verankert mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung von 1998). Es muss auf viel geachtet werden, neben der Sauberkeit müssen Temperaturvorgaben eingehalten und dokumentiert werden. Zudem gelten Zulassungspflichten und außerdem spezielle Vorgaben bei der Belieferung von Filialen. Auf den Speisekarten müssen neben den Zusatzstoffen zukünftig eventuell auch Allergene deklariert werden. Eine solche EU Verordnung wird am 13.Dezember 2014 in Kraft treten, doch bisher ist noch nicht geregelt, wie eine solche Deklaration auszusehen hat.

Das Personal muss in regelmäßigen Abständen zu den Thematiken Hygiene und Infektionsschutz geschult, oder belehrt werden. Zunehmend werden mikrobiologische Eigenkontrollen von Betrieben, welche mit Lebensmitteln arbeiten oder diese herstellen, eingefordert. Diese dienen als Beleg für eine Gute-Hygiene-Praxis, sowie ein funktionierendes HACCP-Konzept. Da viele Verantwortliche erfahrungsgemäß nur wenig Zeit haben um sich mit aktuellen Vorgaben und Ausarbeitungen von Hygiene- und HACCP-Konzepten auseinander zu setzen, kann es sich lohnen, sich bei Fragestellungen dieser Art an ein unabhängiges Institut zu wenden.

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