Donnerstag, 15. Dezember 2011

Desinfektion Infektionsschutzgesetz


Desinfektion zum Infektionsschutz

In zahlreichen Rechtsgrundlagen, wie insbesondere dem Infektionsschutzgesetz (Vorgänger: Bundesseuchengesetz) oder den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI-Richtlinien), geht es primär um die Vorbeugung übertragbarer Krankheiten beim Menschen. Ziel ist es Infektionen möglichst früh zu erkennen (optimalerweise ganz zu vermeiden), um dadurch eine weitere Keimverbreitung zu verhindern bzw. minimieren.

Wichtige Begriffe im Bereich des Infektionsschutzes werden im §2 des IfSG bestimmt. Hierzu zählen z.B. Krankheitserreger, Infektionen, übertragbare Krankheiten, Krankheitsverdächtiger, Ausscheider, nosokomiale Infektionen und Gesundheitsschädling.

Gemäß § 18 IfSG sind bei behördlich angeordneten Entseuchungen Mittel und Verfahren anzuwenden, die "hinreichend wirksam sind und keine unvertretbaren Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt haben."

Erfahrungsgemäß erlebt man in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen etc.), dass insbesondere die Desinfektionsmaßnahmen des unbelebten Patientenumfeldes (alle Arten von Oberflächen, Raumluft, Gegenstände,...) nicht ausreichend sind. Manuelle Desinfektionsmaßnahmen schaffen gerade im Ausbruchsmanagement, wie mikrobiologische Befunde immer wieder zeigen, keine optimalen Ergebnisse. Fraglich ist auch, ob dabei auch die Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) zufriedenstellend erfüllt werden können. Ob alleine Hände- und Wischdesinfektionen mit entsprechender Schutzkleidung einen umfassenden Mitarbeiterschutz vor biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen) bieten können, ist zweifelhaft und unnötig riskant.


Was tun, um meldepflichtige Erreger bzw. behördlich angeordnete Entseuchungen nun in den Griff zu bekommen?
Zusätzlich zu den Standard-Hygienemaßnahmen (Händedesinfektionen, Schutzkleidung, Flächendesinfektion mit RKI-gelisteten Desinfektionsmitteln) bei meldepflichtigen Erregern bietet sich die mikrobiologisch-geprüfte Bio-Raumdekontamination (Desinfektionsvernebelung) von DIOP an. Dadurch kann die Infektionskette als Teil des Gesamt-Hygiene-Konzeptes in Einrichtungen des Gesundheitswesens nachhaltig und lückenlos geschlossen werden.

Die Wirksamkeit dieses Desinfektionsvefahrens nach aktuellem Stand der Technik wurde bereits vielfach von renommierten Hygiene-Experten (Bakteriologen, Virologen etc.) dokumentiert. Gleichzeitig ist das zweite Anforderungskriterium "umweltschonend" gemäß § 18 (1) durch den Einsatz von Wasserstoffperoxid ebenfalls erfüllt.

DioProtection - Validierbare, staubbindende Zusatz-Desinfektion bei behördlich angeordneten Entseuchungen!

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