Montag, 11. Mai 2015

Reinigung und Desinfektion von barfußbegangenen Fußböden in öffentlichen Einrichtungen - Was muss beachtet werden?

Desinfektion von barfußbegangenen Fußböden
© [underdogstudios #78090246] / Fotolia.com

In Sportstätten öffentlicher Einrichtungen, wie Turnhallen in Kinderheimen oder Kindertagesstätten wird eine desinfizierende Flächendesinfektion empfohlen. Sie soll vor Übertragungen von Fußpilzen und Warzenviren schützen.

Wie muss ein Hygieneplan aussehen?

Laut §36 i. V. m. §33 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise Schulen, dazu verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene einzuhalten. Einige Bundesländer wie Hessen (Stadt Frankfurt am Main) und Baden-Württemberg haben Musterhygienepläne dazu erstellt, auf welche das Hygienemanagement zurück greifen kann. Die "Empfehlungen zur Hygiene in Sportstätten" des Länder-Arbeitskreises zur Erstellung von Hygieneplänen nach §36 IfSG (2005) sollte für Sportstätten und Turnhallen zu Rate gezogen werden.

Diese Pläne haben alle den Konsens, dass zusätzlich zur Reinigung, auch eine Desinfektion mit viruzidem Flächendesinfektionsmittel durchgeführt werden muss. Die Häufigkeit der Desinfektionen ist abhängig von der Nutzungsart und -häufigkeit, sowie dem Gesundheitszustand der Benutzer. Die Muster-Hygienepläne sind zusätzlich mit der Empfehlung ergänzt, das Barfußlaufen in Gemeinschaftsräumen zu unterlassen.

Können zu Infektionen führen: Dermatophyten und Warzenviren

Die Dermatophytose, oder besser bekannt als eine Fußpilzerkrankung (Tinea Pedis) ist eine in Mittel- und Nordeuropa weit verbreitete Erkrankung.  Die Prävalenz beträgt in Deutschland über 30%. Übertragen werden die Dermatophyten (Fadenpilze) über Hautschuppen und können leicht über Hautrisse oder Störungen der Hautbarriere in die Hornschicht der Epidermis eindringen.

Fadenpilze sind sehr stabil gegenüber Umwelteinflüssen und sind auch im Trockenen sehr lange überlebensfähig (bis zu vier Jahre). Dennoch sind sie Desinfektionsmittel gegenüber nicht sehr resistent und relativ leicht zu inaktivieren.

Eigene Hygienemaßnahmen können sein: In Nassbereichen Badeschuhe tragen, Handtücher nicht gemeinsam verwenden, ein sorgfältiges Abtrocknen der Füße sowie das tägliche Wechseln der Strümpfe. Bei Tinea Pedis ist ein Waschgang mit 60° C nicht ausreichend. Es sollte zusätzlich ein VAH gelistetes Wäschedesinfektionsmittel angewandt werden.

Fußsohlenwarzen (Plantarwarzen) werden mit dem humanen Papillomvirus vom Typ 1 beschrieben. Häufig sind Kinder zwischen 8 und 12 Jahren davon betroffen und Warzenviren sind überall verbreitet. Laut Studien wurden bei 50 Prozent der 20-Jährigen Antikörper gefunden, auch dann, wenn sie vorher keine Warzen hatten. Warzenviren können bis zu sieben Tage bei trockenen Bedingungen sowie Raumtemperatur infektiös bleiben. Eine Übertragung findet über Hautkontakt und kontaminierte Oberflächen statt.

Bei der Desinfektion gegen Warzenviren muss zwischen zwei verschiedenen Typen unterschieden werden. Der Dellwarzenerreger (Molluscum-contagiosum-Virus) ist ein behülltes Virus und ist relativ leicht zu desinfizieren. Bei den humanen Papillomviren (HPV) handelt es sich jedoch um unbehüllte Viren, welche recht stabil gegenüber Desinfektionsmittel sind. Hier muss ein praxisnaher Test (nach Leitlinie der DVV) oder der vergleichbare Test der europäischen Prüfmethode angewandt werden. Laut Studien mit dem HPV 16 und dem Simianvirus 40 haben oxidative Desinfektionsmittel, wie Wasserstoffperoxid oder Hypochlorit, eine hohe Wirksamkeit gegen HPV.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen