Das Thema "Hygiene" rückt - aufgrund zahlreicher Hygieneskandale - zunehmend in den Blickpunkt und die öffentliche Wahrnehmung. Immer mehr Anwälte aus den Bereichen Medizintechnik und Medizinrecht spezialisieren sich daher auf hygienerechtliche Fragestellungen und vertreten so Patienten (Kläger) auf der einen Seite sowie Kliniken und Krankenhäuser auf der anderen Seite.
Dieser Haftungstrend bei Hygienemängeln für Hygiene-Verantwortliche im Gesundheitswesen wird dabei durch verschiedene Entwicklungen weiter befeuert:
- die steigende Anzahl von Medienberichten über "Killerkeime"
- die auftretenden Todesfälle auf Frühchen-Stationen
- die konsequenteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
- strafrechtliche und zivilrechtliche Haftungen
- das Organisationsverschulden
- die Beweislastumkehr zu Gunsten der Patienten
- Regresse gegen Kliniken und Ärzte (Arzthaftung)
- höhere Haftpflichtprämien sowie
- neue Hygiene-Gesetze mit Schwerpunkt "Patientensicherheit"
Wie bedeutsam Haftungsfragen im Hygienebereich mittlerweile geworden sind, zeigt u.a. der dafür ins Leben gerufene JuraHealth Congress 2013 in folgendem Video:
Weitere Informationen zu hygienerechtlichen Aspekten im Gesundheitswesen erhalten Sie gerne auf Anfrage unter: www.diopgmbh.com
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen