Am Beispiel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen nun die wichtigsten Änderungen und Hygiene-Verschärfungen im Überblick:
- Hygienepläne und die Nennung eines Hygienebeauftragten sind zusätzlich für alle Zahnarztpraxen und Arztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, verbindlich
- Bewertung und Begleitung von Bauvorhaben durch einen Krankenhaushygieniker
- Erweiterung der Hygienekommission um: Mitglieder der Personalvertretung, Fachkundige Dritte, Betriebsärzte und QM-Beauftragte
- Hygienefachkräfte müssen insbesondere mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) kooperieren
- Benennung eines Hygienebeauftragten pro Abteilung in Einrichtungen mit mehreren Fachabteilungen mit besonderem Risiko für nosokomiale Infektionen
- Krankenhaushygieniker sind verpflichtet sich mit dem aktuellen Stand der Hygiene vertraut zu machen
- Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 €, falls
- die Voraussetzungen für die Einhaltung der Hygiene nicht sichergestellt werden
- nicht die erforderliche Anzahl von Hygienefachkräften (HFK) beschäftigt wird
- das Hygienepersonal nicht geschult/informiert wird
- keine Informationsweitergabe durch die Einrichtung erfolgt
Menschen alleine sind nicht in der Lage eine hygienisch wirklich sichere Umgebung zu schaffen, erst recht nicht bei der steigenden Anzahl immunsupprimierter Patienten und pan-resistenter Keime.
Schlagen auch Sie im Interesse von Mitarbeitern und Patienten zuätzlich den Weg der vollautomatisierten, mikrobiologisch-geprüften Raumdesinfektion mittels Wasserstoffperoxid ein.
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