Donnerstag, 26. Juni 2014

Wichtige Maßnahmen in der Krankenhaushygiene: Umgang mit multiresistenten Keimen

„Die Top Five der Krankenhaushygiene: Hygienemanagement bei Patienten mit gramnegativen multiresistenten Keimen“

Was sind gramnegative multiresistente Keime?

Gramnegative Keime sind Bakterien, welche bei der Gramfärbung (Differentialfärbung) unter dem Lichtmikroskop rot erscheinen. Die Gramfärbung dient zur Unterscheidung von zwei großen Gruppen von Bakterien mit unterschiedlichen Zellwänden.

Die Zahl der nosokomialen Infektionen durch multiresistente gramnegative Erreger (MRGN) nimmt drastische Ausmaße an. Daher ist ein optimales Hygienemanagement außerordentlich wichtig. Man unterscheidet zwischen 3MRGN und 4MRGN, d. h. multiresistente gramnegative Erreger, welche gegen 3 oder 4 Antibiotikagruppen resistent sind. Dabei handelt es sich um Piperacillin, Cefotaxim bzw. Ceftazidim, Imipenem bzw. Meropenem und Ciprofloxacin Präparate.

Die häufigsten im Krankenhaus erworbenen Infektionen

Oft stehen solche Infektionen im Zusammenhang mit chirurgischen Eingriffen oder mit der Anwendung invasiver Maßnahmen. Am häufigsten sind gramnegative Erreger bei beatmungsassoziierten Pneumonien und Harnwegsinfektionen zu finden.

Präventions- und Kontrollmaßnahmen

Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt folgende Schritte als Maßnahmen für Krankenhäuser:

  • Das Vornehmen einer Risikoanalyse 


Zu verhindern ist der Eintrag von MRGN in das Krankenhaus nicht. Umso wichtiger ist die Erkennung durch konsequentes Screening der Risikopatienten.

Folgende Patienten sind besonders gefährdet, Infektionen durch MRGN zu erwerben:

    • Patienten mit verlängertem Krankenhausaufenthalt, sowie insbesondere Patienten auf der Intensivstation
    • Patienten mit länger anhaltendem Aufenthalt in einer Langzeit-Pflegeeinrichtung
    • Patientenmit Antibiotika Anwendung
    • Patienten mit bspw. Transurethralen Kathetern, Intubationen, Tracheostoma, perkutane endoskopische Gastrostomie,
    • Patienten mit Druckgeschwüren,
    • Patienten, die intensiver Pflege bedürfen

Festlegung von Screeningmaßnahmen, sowie eine konsequente Erreger-Surveillance

Im nächsten Schritt sind die Verbreitung, sowie das Auftreten schwerer Infektionen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Patienten, welche positiv getestet wurden, benötigen eine konsequente Überwachung (Surveillance) und die Standardhygiene muss stetig eingehalten werden.

  • Verbesserung der Compliance der Mitarbeiter durch beispielsweise Schulungen, Informationen und intensivere Compliance der Standardhygiene

Wenn Lücken in der Umsetzung der Standardhygiene bestehen, verbreiten sich resistente Erreger recht schnell. Somit dient als bester Schutz eine lückenlose und gute sorgfältige Praxis der Standardhygiene bei allen Patienten.

  • Festlegung von Isolierungsmaßnahmen

Zudem wird empfohlen die Patienten auf Einzelzimmern, oder mit anderen Patienten, welche mit derselben Spezies mit dem gleichen Resistenzmuster besiedelt sind, unter zu bringen. Ebenso stellen Besucher keine Probleme dar. Sie müssen sich aber bei den Pflegenden vorstellen und in der Notwendigkeit einer hygienischen Händedesinfektion unterwiesen werden. Ein eigenes WC oder Nachstuhl, täglich desinfiziert, muss vorhanden sein.

  • Festlegung zur Informationsweitergabe
  • Antibiotikamanagement


Die konsequente Händehygiene muss unbedingt eingehalten werden und zählt bei MRGN zur wichtigsten Basismaßnahme. Eine Hygienische Händedesinfektion ist erforderlich:

    • vor infektionsgefährdeten Tätigkeiten,
    • nach direktem Patientenkontakt  und Kontakt mit infektiösem Material,
    • nach jeder Manipulation an infizierten Körperstellen, bzw. vor weiteren Tätigkeiten an anderen Körperstellen,
    • nach dem Ausziehen von Einmal-Handschuhen,
    • •immer nach dem Verlassen des Patientenzimmers.


Weitere wichtige Maßnahmen:

  • Schutzkittel mit Ärmelbündchen nur bei Betreten des Patientenzimmers und Patientenkontakt bei pflegerischen Tätigkeiten, besonders beim Betten machen, Umlagern und Waschen der Patienten, während einer Physiotherapie, beim Röntgen, bei invasiver Diagnostik oder körperlicher Untersuchung. Die Krankenhaushygiene legt fest, ob Schutzkittel verworfen, oder mehrmals benutzt werden
  • Schutzhandschuhe werden Grundsätzlich bei Pflege und Therapie der Patienten getragen.
  • Wenn Tätigkeiten beendet sind, werden die Einmalhandschuhe abgelegt. Eventuell müssen neue angelegt werden, wenn Tätigkeiten an anderen Körperstellen durchgeführt werden.
  • Mit kontaminierten Handschuhen dürfen keine weiteren Tätigkeiten durchgeführt werden. Eine hygienische Händedesinfektion ist nach Ablegen der Handschuhe zwingend erforderlich.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz wird nur bei Befund in Trachealsekret und endotrachealer Absaugung oder bei anderen Tätigkeiten, bei denen ein Aerosol gebildet wird, getragen.
  • Bei Beförderung des Patienten muss die Zieleinrichtung im Vorfeld über die Infektion oder Kolonisation des Patienten unterrichtet werden. Ein eventueller Verbandswechsel und Händedesinfektion kann durchgeführt werden. Zur Beförderung soll möglichst eine Trage mit frischer Bettwäsche bereit stehen, welche anschließend desinfiziert werden muss. Für die Mitarbeiter der Krankenbeförderung sind Kittel und Handschuhe zu Tragen.
  • Täglicher Wäschewechsel nach Körperwaschung
  • Müllabwurf in normalen Krankenhausmüll
  • Sichtbare Kontaminationen müssen sofort desinfizierend gereinigt werden. Desinfektionseimer steht bereits im Zimmer
  • Wiederholte Desinfektionen der Pflege-, Behandlungs- und Untersuchungsmaterialien.
  • Wiederholte Desinfektionen der Flächen wie bspw. Fußboden und patientennahe Flächen. 


Freitag, 20. Juni 2014

Kontaminationsrisiko in Reinräumen: Abhilfe durch Klebefolienmatten, Permanentmatten und spezielle Bodenbeläge


Verunreinigungen an Schuhsohlen, oder aber auch an Rädern von Rollwagen bergen ein hohes Kontaminationsrisiko in Reinräumen. Daher werden Maßnahmen in Form von Abziehbaren Klebefolienmatten und Permanentmatten (Staubbindematten), sowie –Bodenbelägen, an den Eingängen zu Reinräumen und Personalschleusen getroffen.

Folgend die Eigenschaften der beiden am häufigsten angewandten Systeme:

Klebefolienmatten
  • Bindung größerer Partikel
  • Eignen sich bei stärkerer Verschmutzung
  • Geringere Investitionskosten über kurzen Zeitraum
  • Kleine Abmessungen; 3 Schritte-Regel schwer Umsetzbar


Staubbindematten
  • Bindung von Partikeln von kleiner als 5µm
  • Eher in direkter Nähe zum Reinraum
  • Höhere Anschaffungskosten
  • Größere Flächenabdeckung


Funktionsweise

Klebefolienmatten bestehen aus mehreren Lagen aus Polyethylen. Diese sind mit einem Klebstoff überzogen, welcher als Haftmittel dient, um Verunreinigungen zu binden. Mit einem Blick auf die mikroskopische Ebene sind auf solchen Matten Erhebungen und Vertiefungen zu sehen, welche größere Schmutz-Partikel sehr gut aufnehmen können. Es sind auch antibakterielle Klebefolienmatten erhältlich, bei denen die Klebbeschichtung zusätzlich antibakterielle Stoffe enthält.

Permanent- oder Staubbindematten besitzen keine Klebeschicht mit Klebstoff, bzw. Haftmittel. Sie bestehen ebenfalls aus einem Polymer. Aber durch die besondere Ebenheit dieses Polymers, lassen sich kleinere Schmutzpartikel durch ein physikalisches Phänomen binden: Van-der-Waals-Kräfte. Diese schwachen Kräfte bestehen nur zwischen Atomen bzw. Molekülen. Solche Staubbindematten müssen regelmäßig nass gereinigt werden. Nur so ist ihre dauerhafte Haftwirkung gewährleistet.

Donnerstag, 12. Juni 2014

Hygienepläne erstellen und umsetzen: Was muss ich beachten?

Hygienepläne erstellen und umsetzen: Was müssen Sie in der Praxis beachten?

Die Hygiene-Struktur


Beispielhafte Zusammensetzung einer Hygienekommission:

  • Ärztlicher Leiter
  • Krankenhaushygieniker
    • Dies sind auf diese Thematik speziell weitergebildete Ärzte 
  • Unterschiedliche Fachärzte als Hygienebeauftragte
    • Erfahrenes Pflegepersonal, sowie Ärzte, mit Fortbildungen oder Lehrgängen in den Bereichen Hygiene und Mikrobiologie
  • Fachkrankenschwestern oder –Pfleger für Krankenhaushygiene (Hygienefachkräfte)
    • Hygienefachkräfte sind in einer 2-Jährigen Weiterbildung ausgebildete Krankenschwester  oder –Pfleger
    • Die Aufgaben der Hygienefachkräfte umfassen die Information und Beratung der verschiedenen Berufsgruppen, Analyse der nosokomialen Infektionen, sowie das Erstellen und Aktualisieren der Hygienepläne
  • Geschäftsführer
  • Pflegedienstleistung


Rechtliches zu Hygieneplänen

Hygienepläne werden vorgeschrieben durch:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG) (§ 23 (5) und § 36 (1))
  • Landesbezogene Hygieneverordnungen
  • Empfehlungen des Robert-Koch-Institut
  • Unfallverhütungsvorschriften

Allgemeine Gliederung von Hygieneplänen

Folgende Gliederung des Hygieneplans wird in der BGR 206 „Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst“ in Anhang 1 vorgeschlagen:


A. Allgemeine Personalhygiene
  • Definition von und Umgang mit Dienst- und Schutzkleidung,
  • Durchführung der hygienischen Händedesinfektion,
  • Händewaschen, Händepflege,
  • Tragen von Schutzhandschuhen,
  • allgemeiner Infektionsschutz, Sofortmaßnahme bei Verletzungen mit kontaminierten bzw. infektiösen Materialien.

B. Allgemeine Desinfektionsmaßnahmen
  • Auflistung der zur Verfügung stehenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit Angaben zur Anwendungskonzentration, Anwendungszweck, Einwirkzeit,
  • Umgang mit Flächen- und Instrumentendesinfektionsmitteln,
  • Desinfektion und Sterilisation der Geräte, Instrumente und sonstiger Gebrauchsgegenstände,
  • Desinfizierende Geschirr-, Wäsche- und Bettenaufbereitung,
  • Flächendesinfektion des Raumes einschließlich Mobiliar. (siehe auch Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid)

C. Spezielle Hygienemaßnahmen in verschiedenen Funktionsbereichen
  • bereichspezifische Dienst- und Schutzkleidung,
  • desinfizierende Instrumenten- und Geräteaufbereitung,
  • Isolierungs-, Schutz- und Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten.

D. Hygienemaßnahmen bei Diagnostik, Pflege und Therapie
  • Tragen von Schutzkleidung,
  • hygienische und chirurgische Händedesinfektion,
  • Durchführung der Haut- und Schleimhautdesinfektion vor Injektionen, Punktionen, invasiven Eingriffen,
  • Hygienemaßnahmen bei speziellen klinischen Tätigkeiten,
  • Patientenvorbereitung vor invasiven Eingriffen.

E. Ver- und Entsorgungsregelungen
  • Lebensmittel- bzw. Speisenversorgung,
  • Sterilgutversorgung und -lagerung,
  • Geschirr-, Instrumenten- und Wäscheversorgung einschließlich erforderlicher Entsorgungsmaßnahmen,
  • spezielle und allgemeine Abfallentsorgung.

F. Mikrobiologische Diagnostik
  • Festlegung notwendiger mikrobiologischer Kontrollen (z.B. zur Prüfung von Waschmaschinen, Sterilisationsgeräten, Desinfektionsanlagen),
  • Entnahme, Verpackung und Transport von Probematerialien.

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005

Dienstag, 3. Juni 2014

Sauberes Wasser nach Trinkwasserverordnung

Was ist sauberes Wasser gemäß Trinkwasserverordnung?


Die TrinkwV 2001 - Trinkwasserverordnung

Im Jahr 2001 ist die Trinkwasserverodnung erlassen worden. Diese soll festlegen, welche Normen und Grenzwerte von Mineralien und Mikroorganismen in unserem Trinkwasser, sowie dem Wasser zum täglichen Gebrauch, enthalten sein dürfen. 2011 und 2012 wurden Novellierungen herausgegeben, welche die Parameter von radioaktiven Stoffen und Legionellen festlegen sollen. In der TrinkwV 2001 sind die Werte für pH-Wert, chemische Bestandteile, mikrobiologische Eigenschaften und Leitfähigkeit klar definiert.

Welches Wasser ist im Krankenhaus erforderlich? Wie sauber muss das Wasser in Krankenhäusern sein?

Die DIN19845 gilt zur Untersuchung der Wasserqualität. Hier werden zwischen 3 „Zweckmäßigkeiten“ unterschieden:


  • Zweck a; Die Qualität des Wassers im Verteilernetz,
  • Zweck b; Qualität des Wassers am Zapfhahn,
  • Und Zweck c; Bestimmt die Qualität des Wassers, wie es konsumiert wird.

Für die verschiedenen Patientengruppen in einem Krankenhaus ist Zweck c entscheidend. Die Betreiber von Krankenhäusern müssen an verschiedenen Stationen Wasser zur Verfügung stellen: an Badewannen, Duschen und Waschbecken, für Patienten, Personal und Besucher. Patienten, welche wegen ihrer Erkrankung immunologisch geschwächt sind, bedürfen besonderer Beachtung. In solchen Fällen müssen Ärzte zusammen mit einem Hygieniker, die entsprechenden Werte für die Wasserqualität festlegen. Trinkwasser darf nämlich eine gewisse Menge an Mikroorganismen enthalten. Einige Keime dürfen mit bis zu 10.000KBE/100ml (KBE = Koloniebildende Einheit) im Wasser enthalten sein, die Anzahl der Legionellen wird ab 100KBE/100ml gefährlich. Nur für Coliforme Bakterien, Escherichia Coli und Enterokokken ist ein Grenzwert von 0KBE/100ml festgelegt.

Verbesserungen der Qualität durch Wasserfilter

Apathogene Keime können Patienten infizieren, deren Abwehr geschwächt ist, diese können sich dann vermehren und in normalerweise nicht besiedeltes Gewebe hinein gelangen. Daher muss unterschieden werden, welche Wasserqualität in welchen Bereichen gebraucht wird. Dies müssen Ärzte zusammen mit Hygieniker und der Haustechnik entscheiden. Durch endständige Wasserfilter kann die mikrobiologische Qualität verbessert werden. Je nach Typ können diese Wasserfilter steriles, oder keimreduziertes Wasser liefern. Zudem können Desinfektionsmittel eingesetzt werden um die Wasserqualität ebenfalls aufzubessern.

Quelle: Management & Krankenhaus; Git Verlag; Artikel: „Was ist sauberes Wasser?“von Dipl. Biol. Dr. Michael Saefkow; Ausgabe 5/2014 33. Jahrgang